
Insektizidstrategie gegen Rapsschädlinge
Der Haupteinflug des grosses Stängelrüsslers im Raps ist bereits vorbei. Stellenweise wurden bereits Insektizide eingesetzt. Es ist nun wichtig, dass im Hinblickt auf den Rapsglanzkäfer eine sorgfältige Strategie gewählt wird um weitere Resistenzen zu vermeiden.
Die meisten Rapsinsektizide haben SPe3 Auflagen, mehrere Produkte gegen Rapsschädlinge eine Aufbrauchfrist. Dies gilt es ebenfalls zu beachten.

Unterlagen Pflanzenschutz Abende 2021
Die erstmals digital durchgeführten Pflanzenschutz Abende lockten erfreulich viele Zuschauer an. Für alle, die bei den online Übertragungen nicht dabei sein konnten, stellen wir die präsentierten Unterlagen zur Verfügung.
Teil 1: Neuerungen auf dem Markt / Aktuelles aus dem Pflanzenschutz
Teil 2: Krähenproblematik Mais / Drahtwurmproblematik / Agroscope Studie
Teil 3: Viröse Vergilbung Zuckerrüben / Maiswurzelbohrer / Erdmandelgras / Bekämpfungsschwellen

Pflanzenschutzmittel mit Aufbrauchfristen
Im 2021 wie auch im 2022 erreichen zahlreiche Pflanzenschutzmittel ihre Aufbrauchfrist. Sie dürfen ab dem jeweiligen Termin nicht mehr verwendet werden. Zudem sind vom BLW anfangs Februar mehrere weitere Mittel in den Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) aufgenommen worden. Da es sich dabei um ein laufendes Verfahren handelt, ist für einzelne Mittel mit einer Fristerstreckung zu rechnen. Schauen Sie die folgende Zusammenstellung an, um Fehlkäufe zu vermeiden und angebrochene Mittel möglichst im 2021 aufzubrauchen.

Maiswurzelbohrer 2020/2021
Für die Maisanbau Saison 2021 gelten im Kanton Aargau in vielen Regionen Anbau-Restriktionen auf Grund des Maiswurzelbohrer-Vorkommens. Alle betroffenen Landwirte wurden informiert, bei Unsicherheit kann die Karte konsultiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Thomas Hufschmid (062 855 86 31).

Sonderbewilligungen im Kanton Aargau
Das Antragsformular für sonderbewilligungspflichte Pflanzenschutzmittel-Applikation finden Sie unter folgendem Link. Die Anträge sind vor der Applikation einzureichen und der Entscheid vom Pflanzenschutzdienst abzuwarten.

Überarbeitete Weisung betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die bekannte "Weisung Abdrift" oder "Weisung Abschwemmung" wurde überarbeitet und ergänz. Neu sind darin auch Pufferstreifen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen geregelt.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) müssen die in der Zulassung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten unter anderem Anwendungsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Bei der Verwendung von älteren Produkten, deren Etiketten noch nicht angepasst wurden, müssen die Auflagen vor dem Einsatz abgeklärt werden via Pflannzenschutzmittelverzeichnis https://www.psm.admin.ch/de/produkte.
Pflanzenschutz aktuell
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