Absenzwesen Landwirtschaft
Absenzwesen - Abmeldung Grundbildung
Lernende, welche nicht am Schulunterricht teilnehmen können (aufgrund Krankheit, etc.) müssen sich vor Beginn des Schulunterrichtes beim Schulsekretariat abmelden. Zusätzlich muss dem Schulsekretariat innert 4 Schulwochen das Absenzformular mit Unterschrift des Berufsbildners und der Klassenlehrperson eingereicht werden. Wird kein Formular in der angegebenen Frist eingereicht, erscheint die Absenz als unentschuldigt im nächsten Zeugnis.
Wahlfachangebot
Wahlfachangebot Landwirt/-in EFZ 3. Lehrjahr
- Ausschreibung Wahlfächer AG/BL/SO 2018/19 (433.9 kB)
- Wahlfach Ackerbau (588.5 kB)
- Wahlfach Beerenbau (419.9 kB)
- Wahlfach Bienenhaltung (117.1 kB)
- Wahlfach Biodiversität als Betriebszweig (433.0 kB)
- Wahlfach Geflügelhaltung (372.5 kB)
- Wahlfach Gemüsebau (373.5 kB)
- Wahlfach Kleinwiederkäuer (577.1 kB)
- Wahlfach Kuhsignale (1.4 MB)
- Wahlfach Marktnischen (469.7 kB)
- Wahlfach Maschinenunterhalt (304.4 kB)
- Wahlfach Milchproduktion (408.9 kB)
- Wahlfach Mutterkuhhaltung (416.9 kB)
- Wahlfach Obstbau (477.5 kB)
- Wahlfach Pferdehaltung (332.2 kB)
- Wahlfach Schweinehaltung (195.9 kB)
- Wahlfach Waldbewirtschaftung (395.3 kB)
- Wahlfach Weinbau (372.7 kB)
Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleich für Personen mit Behinderung
Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Personen mit Behinderung" werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. Dabei werden formale Anpassungen gewährt. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um eine Lernzielbefreiung oder Prüfungserleichterung, sondern um die Kompensation behinderungsbedingter Nachteile.
Personen mit ärztlich oder fachpsychologisch nachgewiesenen Behinderungen haben Anspruch auf einen angemessenen Nachteilsausgleich im Unterricht der Berufsfachschule respektive Berufsmaturitätsschule, in den überbetriebliche Kursen - falls diese sich über die Erfahrungsnoten auf das Qualifikationsverfahren auswirken - sowie für das Qualifikationsverfahren und für die Aufnahme- und Abschlussprüfungen der Berufsmaturität. Die benötigten Nachweise sind rechtzeitig vor Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs im Hinblick auf Promotionsentscheide und Prüfungen zu erbringen.
Weiter Informationen finden Sie hier
Departement Bildung, Kultur und Sport
Abteilung Berufsbildung und Mittelschule
Qualifikationsverfahren Berufsbildung>
Bachstrasse 15
5001 Aarau
062 835 22 00
qv-berufsbildung.bks@ag.ch
Auskunft und Beratung
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