Die meisten Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz werden von Einzelpersonen oder Personengesellschaften geführt. Vermehrt machen sich Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter Gedanken, ob die Gründung einer juristischen Person (AG, GmbH) nicht vorteilhaft sein könnte.
Dieses Merkblatt gibt einen Überblick zu agrarrechtlichen Vorgaben und den Unterschieden zu natürlichen Personen. Zusätzlich ermöglicht es mittels Entscheidungsraster herauszufinden, ob eine Überführung in eine juristische Person prüfenswert ist.