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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Beiträge für Direkt- und Streifenfrässsaaten

in Nitratprojekten

FB 250626 Streifenfrässsaat Mais

Formulare 2025 für Direkt- und Streifenfrässaaten sowie Strip Till einreichen 

Im Aargau werden die kantonalen Beiträge für die Direkt- und Streifenfrässaaten des Jahres 2025 sowie das Strip Till-Verfahren nur noch im 62a-Nitratprojektgebiet Wohlenschwil sowie im Spezialgebiet Hallwilersee-Sanierung ausbezahlt. 
Seit 2023 sind die ehemaligen Ressourceneffizienzbeiträge durch Produktionssystembeiträge (PSB) ersetzt. Beitragsberechtigt sind dabei nach wie vor Direktsaaten, Streifenfrässaaten/Strip Till und Mulchsaaten von Hauptkulturen, wenn die Anbauverfahren den Vorgaben für die schonende Bodenbearbeitung entsprechen. 

Kantonale Beiträge nur noch in zwei Gebieten 

Im Rahmen der Umsetzung des Nitratprojekts Wohlenschwil sowie im Spezialgebiet Hallwilersee-Sanierung werden, ergänzend zum PSB der DZV, kantonale Flächenbeiträge für Direkt- und Streifenfrässaaten sowie das Strip Till-Verfahren ausbezahlt. Die Aargauer Anforderungen weichen teilweise von den Bedingungen für den PSB ab. Die kantonalen Beiträge lassen mehr Möglichkeiten für Haupt- und Zwischenkulturen zu und dienen daher der Zielerreichung in Nitratprojekten und am Hallwilersee besser. In diesen definierten Gebieten werden beispielsweise Direktsaaten von Arina nach Mais im Gegensatz zum PSB bezahlt. Voraussetzung für die Auszahlung der kantonalen Beiträge ist jedoch, dass die beitragsberechtigten Verfahren für diese Kulturen in LAWISplus erfasst werden, beziehungsweise bezüglich des Maises 2025 bereits in agriGIS eingetragen wurden. 

Formulare bis am 31. März 2026 einreichen

Die Auszahlung der kantonalen Beiträge für das Strip Till-Verfahren sowie die Direkt- und Streifenfrässaaten von Begrünungen, Mais und Wintergetreide, die 2025 angesät worden sind, erfolgt bis spätestens im Sommer 2026. Dazu müssen die noch ausstehenden Bewirtschaftungsvereinbarungen bis am 31. März 2026 bei Landwirtschaft Aargau in Aarau (Adresse siehe oben) eingereicht 
werden. Bei verspäteter Einreichung werden die Beiträge gekürzt. Zu beachten ist, dass die Formulare vom Lohnunternehmer und vom Obmann beziehungsweise der Kommunalen Erhebungsstelle Landwirtschaft KEL unterschrieben sind. 

Kontakt

Direktzahlungen und Beiträge
Christoph Ziltener
Fachspezialist Ressourcenschutz
Tellistrasse 67, 5001 Aarau
062 835 27 95 / christoph.ziltener[at]ag.ch

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