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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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PSB Schonende Bodenbearbeitung

Mit dem Produktionssystembeitrag "schonenden Bodenbearbeitung" wird das Ziel verfolgt, die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten und sogar zu verbessern. Dabei wird auf den Einsatz des Pfluges verzichtet und Systeme wie Mulchsaat, Direktsaat oder Streifenfrässsaat bevorzugt. Ziel ist es die intensive Bodenbearbeitung massgelich zu reduzieren und damit Erosionen und Verdichtungen zu verhindern.

FB 250626 BSP schonenden Bodenbearbeitung

Voraussetzungen

  • Die zum Beitrag berechtigende Fläche erreicht mindestens 60 % der offenen Ackerfläche.
  • Flächen mit Bunt- und Rotationsbrachen und Säumen auf Ackerfläche sind von dieser offenen Ackerfläche ausgenommen.
  • Zwischen der Ernte der vorherigen Hauptkultur und der Ernte der geplanten Hauptkultur wird kein Pflug eingesetzt. Zwischenkulturen müssen dementsprechend ebenfalls pfluglos angelegt werden.
  • Die erlaubte Menge an Glyphosat entspricht 1,5 kg Wirkstoff pro Hektare und Hauptkultur.
  • Die Anforderungen müssen für ein Jahr auf der angemeldeten Parzelle eingehalten werden.
  • Für die folgenden Anbauverfahren werden Beiträge ausgerichtet: Direktsaat, Streifenfrässsaat/Streifensaat, Mulchsaat

Beiträge

  • Alle Kulturen der Ackerfläche sind beitragsberechtigt, abgesehen von den untenstehenden Ausnahmen.
  • Die Höhe des Beitrages beträgt CHF 250.-/ha für alle beitragsberechtigten Anbauverfahren.

Ausnahmen

  • Keine Beiträge werden ausgerichtet für das Anlegen von:
    • Kunstwiese mit Mulchsaat;
    • Gründüngungen und anderen Zwischenkulturen;
    • Weizen oder Triticale nach Mais.
  • Ein Pflugeinsatz (wendenden Bodenbearbeitung), beziehungsweise der Einsatz eines Schälpfluges zur Unkrautregulierung ist bei der Mulchsaat erlaubt, sofern:
    • die maximale Bearbeitungstiefe nicht mehr als 10 cm beträgt;
    • ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der geplanten Hauptkultur keine Herbizide eingesetzt werden (für Stoppelbehandlungen und Abstoppen von Zwischenkulturen dürfen auch keine Herbizide eingesetzt werden).
  • Der Einsatz einer Spatenmaschine oder Schälfräse ist zugelassen, solange der Boden nur oberflächlich (bis max. 10 cm Tiefe) bearbeitet wird. Im Gegensatz zum Pflugeinsatz bei Mulchsaat ist hier ein Herbizideinsatz erlaubt.
  • Eine Tiefenlockerung ist zugelassen, solange der Boden nicht gewendet wird.

Weitere Informationen

Produktionssystembeitrag schonende Bodenbearbeitung (Agripedia)

Ziltener Rita

Pflanzenschutzdienst und Boden / Düngung

Rita Ziltener
062 855 86 81 rita.ziltener@ag.ch
Metzger David

Bio-Pflanzenbau und Boden / Düngung

David Metzger
062 855 86 85 david.metzger@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
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