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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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PSB Verzicht auf Pflanzenschutzmittel

Mit dem Produktionssystembeitrag "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel" wird das Ziel verfolgt, die Bodenfruchtbarkeit langfristig zu erhalten und sogar zu verbessern. Durch einen möglichst durchgehend bewachsenen Boden wird der Humusaufbau gefördert, das Erosions- und Verdichtungsrisiko reduziert und die Bodenlebewesen werden aktiver. Zur Zielerreichung werden diverse Zwischenfrüchte wie Gründüngungen und Zwischenfutter eingesetzt.

FB 250626 PSM Verzicht extenso

Voraussetzungen

  • Beim Anbau der Kulturen wird auf den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsregulatoren und Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte verzichtet (Anhang 1, Teil A Pflanzenschutzmittelverordung (PSMV).
  • Die Anforderungen müssen auf allen Flächen einer angemeldeten Kultur (Kulturcode) auf dem gesamten Betrieb erfüllt werden.
  • Die Anforderungen sind von der Saat der Hauptkultur bis zu derer Ernte einzuhalten.

Beiträge

  • Für die folgenden Kulturen wird ein Beitrag ausgerichtet:
     
Kultur

- Getreide
- Lein
- Sonnenblumen
- Erbsen
- Wicken
- Bohnen
- Lupinen
- Kichererbsen
- Mischungen von Körnerleguminosen mit Getreide oder Leindotter

- Raps
- Kartoffeln
- Zuckerrüben
- Freilandkonservengemüse

- Mais
- Soja
- Linsen
- Hirse
- Getreide siliert
- Spezialkulturen
- Biodiversitätsförderflächen
- Nützlingsstreifen

Beiträge/Jahr 400.-/ha 800.-/ha keine Beiträge

Ausnahmen

Folgende Behandlungen dürfen angewendet werden:

  • Molluskizide auf Basis von Eisen-III-Phosphat oder Metaldehyd;
  • Saatgutbeizungen (Achtung bei IP-Suisse Produktion);
  • Natürliche Abwehrstimulanzien auf Basis von Laminarin im Getreide (z. B. Iodus40);
  • Organismen und Grundstoffe nach Anhang 1, Teil B, C und D Pflanzenschutzmittelverordung (PSMV) (z. B. Coniothyrium minitans gegen Sclerotinia oder Bacillus thuringiensis gegen Kartoffelkäfer);
  • Insektizide auf der Basis von Kaolin im Rapsanbau (z. B. Surround);
  • Fungizide im Kartoffelanbau;
  • Paraffinöl im Pflanzkartoffelanbau (z. B. Parafol, Weissöl, Zofal-D).
  • Schwefel zur Blattdüngung (Präparate ohne W-Nummer) ist erlaubt. Der Einsatz von Blattdünger sollte aber nur bei tatsächlichem Düngebedarf erfolgen.
  • Bei der Produktion von Saatgut sind weitere Ausnahmen möglich.

Weitere Informationen

Produktionssystembeitrag Verzicht auf Pflanzenschutzmittel (Agripedia)

Ziltener Rita

Pflanzenschutzdienst und Boden / Düngung

Rita Ziltener
062 855 86 81 rita.ziltener@ag.ch
Metzger David

Bio-Pflanzenbau und Boden / Düngung

David Metzger
062 855 86 85 david.metzger@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch