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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Kauf & Verkauf von Landwirtschaftsland

Handänderungen landwirtschaftlicher Grundstücke sind im Bundesgesetz über das Bäuerliche Bodenrecht (BGBB) geregelt. Wer ein landwirtschaftliches Grundstück von Dritten kaufen möchte, braucht dazu eine Bewilligung von Landwirtschaft Aargau (LWAG). Dabei wird die Einhaltung mehrerer Kriterien geprüft (z.B. Selbstbewirtschaftung, ortsüblicher Bewirtschaftungsbereich). Unter anderem ist die Preisgestaltung beim Kauf von Landwirtschaftsland gesetzlich klar geregelt.

LWAG hat per 01. April 2026 eine aktualisierte Dokumentation für die Preise von landwirtschaftlichen Grundstücken über 25 Aren publiziert. Mit diesem Hilfsmittel lässt sich der Verkehrswert eines Grundstücks grob herleiten. Für eine detaillierte Schätzung ist hingegen eine Bewertung vor Ort durch eine Fachperson durchzuführen.

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