Das Mitführen von Anhängern am Dreipunkt oder Unterlenker eines Traktors ist nur erlaubt, wenn im Fahrzeugausweis dafür eine Anhängelast eingetragen ist. Dies betrifft sämtliche Arten von Anhängern, insbesondere auch gezogene Mähwerke, Kreiselheuer, Doppelschwader, Pflanzenschutzspritzen, und viele mehr.
Anhänger müssen speziell für diese Art der Anhängung gebaut sein. Hilfskonstruktionen sind nicht gestattet. Die Sicherung gegen Pendelbewegungen hat gemäss den Vorgaben des Traktorherstellers zu erfolgen. Gesetzliche Grundlagen und technische Anforderungen sind in der EU-Verordnung 167/2013 sowie der delegierten Verordnung 2015/208 geregelt und wurden von der Schweiz übernommen.
Was müssen Sie tun, wenn bei Ihrem Traktor im Fahrzeugausweis unter der Ziffer 235 noch keine Anhängelast an Unterlenkern eingetragen ist:
1. Verlangen Sie beim Händler oder Importeur eine schriftliche Bestätigung über die Anhängelast an Unterlenkern.
2. Reichen Sie die Bestätigung zusammen mit dem Fahrzeugausweis beim zuständigen Strassenverkehrsamt ein und bitten Sie das Strassenverkehrsamt um den entsprechenden Eintrag.