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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Innere Aufstockung auf Landwirtschaftsbetrieben

Im Bereich der Tierhaltung wird „innere Aufstockung“ definiert als die Errichtung von Anlagen für Tiere, deren Futter nicht überwiegend auf dem eigenen Betrieb produziert wird. Für den Gemüse- und Gartenbau gilt die Aufstockung als bodenunabhängig, wenn die Fläche für den Anbau 35 % der gesamten Anbaufläche des Betriebs nicht überschreitet und maximal 5'000 m² beträgt.

Eine Bewilligung zur Errichtung von Bauten und Anlagen zur bodenunabhängigen Tierhaltung sowie für den Gemüse- und Gartenbau setzt unter anderem voraus, dass bestimmte Vorgaben eingehalten werden, wie z.B. Mindestabstände zu Wohnzonen und die Lagerung von Hofdüngern. Die Gesuchsunterlagen und weiterführende Informationen sind über die Abteilung für Baubewilligungen und Landwirtschaft Aargau erhältlich.

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Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
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