Das Merkblatt behandelt die Voraussetzungen für die Bewilligung von Wohnbauten in der Landwirtschaftszone gemäss dem Raumplanungsgesetz (RPG), der Raumplanungsverordnung (RPV) und dem Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Wohnbauten sind nur zulässig, wenn sie für den Betrieb des landwirtschaftlichen Gewerbes unentbehrlich sind und eine ständige Anwesenheit des Betriebsleiters erforderlich ist. Die Gestaltung des zusätzlichen Wohnraums erfolgt bevorzugt durch den Ausbau bestehender Gebäude oder, wenn dies nicht möglich ist, durch Anbauten oder freistehende Neubauten in der Nähe des bestehenden Wohnraums. Für Neubauten wird ein Realteilungsverbot im Grundbuch eingetragen, um den Betrieb als Ganzes zu erhalten. Es gelten Höchstgrenzen für die Bruttogeschossfläche (BGF) von 330 m², wobei zusätzlich Flächen wie Garagen und Sitzplätze berücksichtigt werden.
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