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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Remisen

Für landwirtschaftliche Ökonomiebauten in der Landwirtschaftszone gelten gemäss Raumplanungsgesetz (RPG) und Raumplanungsverordnung (RPV) bestimmte Anforderungen. Solche Bauten sind zonenkonform, wenn sie der bodenabhängigen Bewirtschaftung oder der inneren Aufstockung dienen und für die Produktion von verwertbaren landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder die Bewirtschaftung naturnaher Flächen erforderlich sind. Bauten für Freizeitlandwirtschaft sind nur in Ausnahmefällen zonenkonform.

Für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte kann Remisenraum erstellt werden. Dazu existieren Flächenpauschalen, die sich an der Betriebsgrösse orientieren. Werden diese Pauschalen überschritten, muss ein detaillierter Bedarfsnachweis erbracht werden. Bei der Gestaltung und Standortwahl sind Faktoren wie Anpassung an bestehende Gebäude, Materialien, Farben und die Einbindung in die Landschaft zu beruecksichtigen. Für Betrieben mit Spezialkulturen gelten spezielle Bestimmungen.

Der ausgefüllte "Nachweis zu Bauvorhaben" muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen für ein Baugesuch einer Remise eingereicht werden. Dazu gehören Grundrisspläne der bestehenden Remise- und Abstellflächen, Angaben zur beabsichtigten Nutzung sowie ein Entwässerungsplan. Zusätzlich ist eine Deklaration über den überbetrieblichen Maschineneinsatz erforderlich, mit einer Angabe des Anteils am Gesamteinkommen, falls Lohnarbeiten ausgeführt werden. 

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