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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Überschwemmungs- und Naturgefahrenschutz im Baubewilligungsverfahren

Das Merkblatt erläutert die Umsetzung des Überschwemmungs- und Naturgefahrenschutzes im Baubewilligungsverfahren im Kanton Aargau. Es beschreibt, wie Baugesuchsteller die Gefährdung durch Hochwasser, Oberflächenabfluss, Massenbewegungen und andere Naturgefahren wie Hagel erkennen und entsprechende Schutzmassnahmen einleiten müssen. Die Gefahrenkarten und der Naturereigniskataster dienen dabei als Grundlage für die Beurteilung. Die Baubewilligungsbehörden sind verpflichtet, offenkundige Gefahrenhinweise zu melden und Schutzmassnahmen in der Bauplanung zu berücksichtigen. Das Merkblatt gibt auch an, wie die Baubewilligung unter Einhaltung der Schutzvorgaben erteilt und überprüft wird.

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