Die geplante Änderung der Strukturverbesserungsverordnung sieht vor, dass Investitionskredite für den Altenteil gestrichen werden. Stattdessen soll der maximale Kredit für die Betriebsleiterwohnung auf 200'000 Franken erhöht werden. Wer den Altenteil sanieren oder umbauen will, sollte dies noch 2024 beantragen, während es sich für die Betriebsleiterwohnung lohnen kann, bis 2025 zu warten. Zudem sollen neu Investitionskredite für den Erwerb von Grundstücken möglich sein, und es sind Subventionen für Feldroboter, elektrische Landmaschinen sowie landwirtschaftsnahe Tätigkeiten geplant. Diese Neuerungen sind jedoch noch nicht beschlossen und frühestens ab 2025 gültig.
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