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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Merkblatt Grundwasserschutzzonen

FB 250923 Düngung auf Schnee

Wichtigste Bewirtschaftungsvorschriften in Grundwasserschutzzonen

Grundsätzliches

· Grundwasserschutzzonen dienen dazu, Trinkwassergewinnungsanlagen und das Grund-
wasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser vor Beeinträchtigungen (wie Keime, Chemikalien etc.) zu schützen.

· Bewirtschaftungsvorschriften um Grundwasser- und Quellfassungen sind fassungsbezogen in den jeweiligen Schutzzonenreglementen festgehalten.

· Zu jedem Reglement gehört ein Plan, der die Lage der Grundwasserschutzzonen S3 (weitere Schutzzone), S2 (engere Schutzzone) und S1 (Fassungsbereich) zeigt.

· Reglemente und Pläne können bei der kommunalen Bauverwaltung bezogen werden.

· Bewirtschaftungsvorschriften für die S3 gelten auch in der S2 und in der S1. Die Reglemente sind so aufgebaut, dass für die S2 und die S1 zusätzliche Bestimmungen festgehalten sind.

Wichtigste Bewirtschaftungsvorschriften in der S3 (gilt auch für die S2 und die S1)

· Ausbringverbot für alle stickstoffhaltigen Dünger in den Monaten November bis und mit
Februar.

· Kein Einsatz von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern vor und nach der Getreidesaat im Herbst.

· Keine Zwischenlager von Mist und festen Recyclingdüngern.

· Keine Mistkompostierung und keine Feldrandkompostierung.

· Die Freilandhaltung von Schweinen und Geflügel ist verboten.

· Weideställe und -zelte sowie permanente Tränkestellen und Fressplätze auf unbefestigtem Boden sind verboten. Mobile Tränkestellen und Fressplätze sind regelmässig zu verlegen, so dass die Grasnarbe nicht dauerhaft zerstört wird.

· Keine Lagerung von Siloballen und kein Anlegen von Siloschläuchen.

· Kein Einsatz von nicht zulässigen Pflanzenschutzmitteln gemäss Liste des BLW.

Wichtigste Bewirtschaftungsvorschriften in der S2

· Kein Einsatz von flüssigen Hof- und Recyclingdüngern.

· Gemüse-, Obst- und Weinbau sowie vergleichbare Spezialkulturen (im Code-Verzeichnis für die jährliche Flächenerhebung mit S bezeichnet) sind verboten. Ausnahmeregelungen sind möglich.

· Weiden ist nur während der Vegetationsperiode zulässig. Tränkestellen und Fressplätze sind verboten.

Wichtigste Bewirtschaftungsvorschriften in der S1

Die Schutzzone S1 ist oftmals eingezäunt und wird nicht landwirtschaftlich genutzt. Sie kann nur als extensiv genutzte Wiese (mit Weideverbot) bewirtschaftet werden oder ist bewaldet.

Weitere Informationen

Im agriPortal sind die eigenen Bewirtschaftungsparzellen ersichtlich und können mittels Anklicken der Hintergrundkarte Gewässerräume und Grundwasserschutzzonen überlagert werden.

Die Gewässerschutzkarte im AGIS zeigt ebenfalls die Lage der Gewässerschutzzonen im Aargau.

Im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ÖREB sind die wichtigsten geometrisch abbildbaren Eigentumsbeschränkungen grundstücksbezogen festgehalten.

 

Autor:
Christoph Ziltener
Fachspezialist Ressourcenschutz

Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch