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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Brandschutz im Agrotourismus

Brandschutzvorschriften

Die Vorgaben zum Brandschutz dienen dem Schutz von Menschen und Eigentum vor den Gefahren und Folgen von Bränden. Sie richten sich an Eigentümer, Besitzer und Nutzer von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie an alle, die an Planung, Bau, Betrieb oder Wartung beteiligt sind.

Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) – landesweit gültig und auf www.bsvonline.ch abrufbar – umfassen:

Brandschutznorm: Was ist zu tun?

Die Brandschutznorm enthält diejenigen Grundlagen, welche rechtlich notwendig sind,
um einen effizienten Brandschutz anordnen und umsetzen zu können.

Brandschutzrichtlinien

In den Brandschutzrichtlinien steht alles Notwendige zur Ausführung.

Brandschutzerläuterungen

Ergänzungen zu speziellen Themen wie beispielsweise Brandmauern.

Brandschutzarbeitshilfen

Nutzungsorientierte Zusammenstellung von Hilfen, z.B. für Wohn- und Schulbauten.

Kuppelwieser Hofcafe (1)

Restauration und Übernachtungsangebote

Bewilligungspflicht und Zuständigkeit

Beherbergungs- und Gastgewerbebetriebe (Restauration) sind feuerpolizeilich bewilligungspflichtig. Für die Erteilung der feuerpolizeilichen Bewilligung ist die Brandschutzbehörde zuständig. Die Brandschutzmassnahmen sind mit der zuständigen Brandschutzbehörde vorgängig abzuklären.

Vorgehen

Gesuche um eine feuerpolizeiliche Bewilligung für Neu- und Umbauten sowie Nutzungsänderungen von landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften etc. sind zusammen mit dem Baugesuch der Gemeinde einzureichen. Diese leitet das Gesuch an die Brandschutzbehörde zur Bearbeitung weiter. Es ist empfehlenswert, bereits in der Planungsphase mit der kantonalen Brandschutzbehörde Kontakt aufzunehmen, damit allfällige feuerpolizeiliche Auflagen rechtzeitig in diese einfliessen können. Die Fertigstellung ist der zuständigen Brandschutzbehörde zu melden, damit eine feuerpolizeiliche Abnahme erfolgen kann.

Link / Bauen für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe 

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Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
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