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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Herdenschutz

Grossraubtiere wie der Wolf sind präsent in der Schweiz und auch im Kanton Aargau gab es bereits Rissvorfälle. Umso wichtiger, dass Tierhaltende Herdenschutzmassnahmen umsetzen, um das Risiko von Übergriffe zu verringern.

Wie kann ich meine Herde schützen?

Seit 2025 gibt es nur noch Entschädigungen für Nutztiere nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, wenn Schutzmassnahmen umgesetzt wurden. Zu den zumutbaren Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen gehören Elektrozäune (Art. 10b, Absatz 2a., Jagdverordnung des Bundes)  

Die Anforderungen an den Grundschutz sind folgende:
- geschlossener, aureichend gespannter und den Konturen des Geländes angepasster Zaun
- 90cm hohes Flexinet, Knotengitter mit 2 elektrischen Stoppdrähten (Aussenseite, unten und oben) oder ein Litzenzaun mit 4 Litzen
- der unterste Draht max. 20cm ab Boden, Distanz zwischen den Litzen max. 25cm
- mind. 3000 Volt Spannung am Zaun

Beiträge erweiterter Herdenschutz

Tierhaltende, die den Grundschutz erweitern und die Zäune auf 105cm erhöhen (Netze min. 105cm, min. 5 Litzen, Verstärkung von Knotengitter durch Stopdraht unten und oben), können ein Gesuch einreichen zur finanzielle Unterstützung für die entstandenen Zusatzkosten.

Senden Sie das ausgefüllte Gesuchsformular für finanzielle Unterstützung für Herdenschutzmassnahmen 2026 per Mail oder Post an die Liebegg. Kontakt-Adresse: Lea Schibli, Liebegg 1, 5722 Gränichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen im Herbst. 

Merkblatt Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden

Merkblatt Herdenschutzzäune auf Kleinviehweiden

Herdenschutzhunde

Herdenschutzhunde, welche die Eignungsprüfung (EP) des Bundes im Alter ab 18 Monate bestehen, werden mit Bundesgeldern unterstützt. Eine Herde gilt nur als geschützt, wenn sie mit mind. zwei erfolgreich geprüften Herdenschutzhunden geschützt wird (bestandene Eingungsprüfung des Bundes). Zusätzlich unterstützt der Kanton die Hundehalter und -züchter ab dem Jahr 2026 mit kantonalen Beiträgen für Zucht- und Ausbildung. Der Kanton Aargau hat sich im Herdenschutzhundewesen überkantonal mit den Kantonen Uri, Luzern, Schwyz, Zug und Nidwalden organisiert und es wurde eine Zusammenarbeit mit dem Verein Herdenschutzhunde Schweiz eingegangen. Weitere Informationen und die Kontaktangaben der zuständigen Personen finden Sie in den folgenden zwei Dokumenten:

Merkblatt Herdenschutzhunde

Wegleitung Herdenschutzhunde

 


Beratungsangebot

Im Kanton Aargau gibt es vier regionale Herdenschutzberater. Folgende Dienstleistungen werden angeboten: 

  •  Beratungen rund um Zaun- Verstärkungen sowie zur Ausbildung und Haltung von Herdenschutzhunden für Tierhaltende
  • Betreuung von Tierhaltenden in einem Rissereignis
  • Ausleihe von Notfall- Zaunmaterial

Ihre Ansprechpersonen:

  • Marcel Blanc
  • Beat Burkhalter
  • Urs Gehrig
  • Roger Stöckli

 Melden Sie sich bei der Fachstelle Herdenschutz für eine Kontaktaufnahme.
 Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg 062 855 86 55
 Lea Schibli, 062 855 86 83, lea.schibli@ag.ch

       

 

Rissereignis

Bei einem Verdacht auf ein Rissereignis durch ein Grossraubtier (Wolf, Luchs oder Goldschakal) ist umgehend ein Fachspezialist der Sektion Jagd und Fischerei zu informieren (062 835 28 57, durchgehende Erreichbarkeit).

Das weitere Vorgehene lesen Sie im Dokument Rissereignis.

Ihre Ansprechperson

Schibli Lea

Tierhaltung

Lea Schibli
062 855 86 83 lea.schibli@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch