Grossraubtiere wie der Wolf sind präsent in der Schweiz und auch im Kanton Aargau gab es bereits Rissvorfälle. Umso wichtiger, dass Tierhaltende Herdenschutzmassnahmen umsetzen um das Risiko von Übergriffe zu verringern.
Wie kann ich meine Herde schützen?
Seit 2025 gibt es nur noch Entschädigungen für Nutztiere nach Grossraubtierrissen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, wenn Schutzmassnahmen umgesetzt wurden. Zu den zumutbaren Schutzmassnahmen für Schafe und Ziegen gehören Elektrozäune (Art. 10b, Absatz 2a., Jagdverordnung des Bundes)
Die Anforderungen an den Grundschutz sind folgende:
- geschlossener, aureichend gespannter und den Konturen des Geländes angepasster Zaun
- 90cm hohes Flexinet, Knotengitter mit 2 elektrischen Stoppdrähten oder ein Litzenzaun mit 4 Litzen
- der unterste Draht max. 20cm ab Boden
- mind. 3000 Volt Spannung am Zaun
Beiträge erweiterter Herdenschutz und Herdenschutzhunde
Tierhaltende, die den Grundschutz erweitern und die Zäune erhöhen auf 105cm, sowie zusätzliche Litzen anbringen, können ein Gesuch einreichen zur finanzielle Unterstützung für die entstandenen Zusatzkosten. Beiträge werden gemäss dem Katalog des BAFU für Herden- und Bienenschutzmassnahmen entrichtet.
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular für die Zaunbeiträge per Mail oder Post an Liebegg, Lea Schibli, Liebegg 1, 5722 Gränichen. Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen im Herbst.
Herdenschutzhunde
Hunde welche eine Herde beschützen sollen, werden ab einem Alter von mindestens 18 Monaten vom BAFU auf deren Eignung als Herdenschutzhunde geprüft. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt über den Kanton. Nach erfolgreichem Abschluss der Einsatzbereitschaftsüberprüfung (EBÜ) können die Hunde mindestens zu zweit in den Herden eingesetzt werden, sodass die Herde als geschützt gilt. Hundehalter mit geprüften Herdenschutzhunden haben Anrecht auf eine Erfolgsprämie sowie einen allgemeinen Halterbeitrag gemäss Katalog des BAFU für Herden- und Bienenschutzmassnahmen. Den Antrag kann ebenfalls über das Formular Gesuch finanzielle Unterstützung Herdenschutz gestellt werden. Um von den Beiträgen zu profitieren müssen Betriebe mit anerkannten Herdenschutzhunden im Einsatz ein Sicherheitsgutachten durch die Beratungsstelle (BUL) erstellen lassen. Die Massnahmen zur Unfall- und Konfliktverhütung mit anerkannten Herdenschutzhunden müssen entsprechend umgesetzt werden.
Beratungsangebot
Im Kanton Aargau gibt es vier regionale Herdenschutzberater. Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Beratungen rund um Zaun- Verstärkungen sowie zur Ausbildung und Haltung von Herdenschutzhunden für Tierhaltende
- Betreuung von Tierhaltenden in einem Rissereignis
- Ausleihe von Notfall- Zaunmaterial
Ihre Ansprechpersonen:
- Marcel Blanc
- Beat Burkhalter
- Urs Gehrig
- Roger Stöckli
Melden Sie sich bei der Fachstelle Herdenschutz für eine Kontaktaufnahme.
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg 062 855 86 55
Lea Schibli, 062 855 86 83, lea.schibli@ag.ch
Rissereignis
Bei einem Verdacht auf ein Rissereignis durch ein Grossraubtier (Wolf, Luchs oder Goldschakal) ist umgehend ein Fachspezialist der Sektion Jagd und Fischerei zu informieren (062 835 28 57, durchgehende Erreichbarkeit). Das weitere Vorgehene lesen Sie im Dokument Rissereignis.