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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Pferdehaltung auf dem Biobetrieb - was gilt?

Die Haltung von Pferden auf Bio Suisse-Betrieben in der Schweiz unterliegt klaren Richtlinien. Dabei stehen das Tierwohl, eine artgerechte Fütterung und der nachhaltige Umgang mit Ressourcen im Zentrum. Nebst den allgemeinen Richtlinien für die betriebseigenen Pferde gibt es eine Ausnahmeregelung für Pensionspferde. Nachfolgend sind die wichtigsten Richtlinien aus den Bio Suisse Richtlinien zusammengefasst.

Tierhaltung und Tiergesundheit

  • Der Tierbestand im Talgebiet darf 2,5 DGVE / ha düngbare Fläche nicht überschreiten. In höheren Lagen sowie bei ungünstigen Standortverhältnissen muss der Tierbesatz reduziert werden.
  • Den Pferden muss regelmässig Auslauf ins Freie (RAUS) gewährt werden (gemäss Art. 75 der Direktzahlungsverordnung), der Auslauf ist im Auslaufjournal zu dokumentieren.
  • Der vorbeugende Einsatz von Medikamenten ist bei allen Pferden auf dem Betrieb verboten. Eine Entwurmung setzt stets eine Kotprobe mit positivem Befund voraus.
  • Fliegensprays, Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen für alle Pferde auf dem Betrieb biokonform sein (vgl. Betriebsmittelliste).
  • Auf dem Betrieb darf kein Embryotransfer gemacht werden. Es dürfen keine aus Embryotransfer stammenden Pferde auf dem Biobetrieb gehalten werden.

Futterproduktion und Fütterung

  • Pferde auf Knospe-Betrieben müssen mit 100 % Bio-Futter gefüttert werden.
    • Mindestens 90 % des Futters muss Knospe-Qualität haben.
    • Maximal 10 % des Futters darf CH- oder EU-BioV-Qualität haben.
  • Biokonformes Mineralfutter ist auf der Betriebsmittelliste gelistet.
  • Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bei der Herstellung von Futtermitteln ist verboten.

Damit Pferdebesitzer/innen ihren Pferden Ergänzungsfuttermittel oder Leckerlis verfüttern können, ist für Pensionspferde der Einsatz von 10 % konventionellem Futter erlaubt. Dies gilt ausschliesslich für die Pensionspferde auf dem Betrieb, nicht aber für die betriebseigenen Pferde.

  • Der Futtermittelanteil aus Nicht-Knospe-Anbau darf 10 % des gesamten Futterverzehrs betragen.
  • Dies kann CH-/EU-BioV-Futter oder konventionelles Futter sein. Vom Futterverzehr abgeleitet, resultieren daraus bei einem TS-Gehalt von 88 % folgende Futtermengen:
    • Pferd: 900 g pro Tag, resp. 330 kg pro Jahr
    • Pony (Stockmass < 148cm): 300 g pro Tag, resp. 110 kg pro Jahr
  • Dieses darf keine GVO-Komponenten gemäss Schweizer Recht enthalten.
  • Dieses Futter muss separat gelagert, resp. für das jeweilige Pferd gekennzeichnet werden.
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Autorin

Achermann Luisa

Tierhaltung

Luisa Achermann
062 855 86 09 luisa.achermann@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch