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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Pferdetransport im In- und Ausland

Ob Training, Turnier oder Tierarztbesuch: viele Freizeit- und Sportpferde werden regelmässig verladen. Dabei ist es besonders wichtig, die gesetzlichen Grundlagen für den Transport von Pferden sowie die Anforderungen an das Transportfahrzeug und die Transporteure zu kennen.

Transportfahrzeug

  • Der Boden im Transporter muss gleitsicher, dicht und flächendeckend mit saugfähigem Material eingestreut sein.
  • Der Transporter muss mit einer rutschfesten Verladerampe ausgestattet sein. Übersteigt die Rampe eine Neigung von 10°, muss sie mit Querleisten versehen sein. Die Rampenpflicht entfällt bei einer Höhe der Ladebrücke von 25 cm oder weniger – vorausgesetzt Pferde können vorwärts ein- und ausgeladen werden.
  • Übersteigt die Höhe der Verladerampe 50 cm, so ist ein Rampenseitenschutz vorgeschrieben (mind. 100 cm hoch).
  • Die Mindestdeckenhöhe im Transporter liegt bei 40 cm über der Widerristhöhe.
  • Während der Fahrt müssen Pferde angebunden sein. Davon ausgenommen sind Jungtiere bis zum Alter von 30 Monaten oder bis zum Beginn der regelmässigen Nutzung. Das Anbinden am Strick- oder Knotenhalfter sowie am Zaumzeug ist verboten. Beim Anbinden ist darauf zu achten, dass das Pferd in aufrechter und natürlicher Position stehen kann.

Zulässige Dauer des Transports

Die Transportdauer beschreibt die Zeit im Transporter und ist auf 8 Stunden beschränkt. Dabei darf die reine Fahrzeit max. 6 Stunden und ein Fahrunterbruch mit Verbleib im Transporter max. 4 Stunden dauern, keinesfalls aber in der Summe über 8 Stunden. Werden Pferde bspw. an ein Training oder Turnier transportiert, beginnt die die Berechnung der zulässigen Fahrzeit und Transportdauer nach erneutem Einladen der Pferde von neuem. Für Fahrzeit und Transportdauer ist die Fahrerin oder der Fahrer verantwortlich.

Fahrzeit und Transportdauer müssen lediglich beim Transport zur Schlachtung schriftlich erfasst werden. Bei allen anderen Transportzwecken entfällt diese Pflicht.

Anforderungen an Transporteure

  • Die Fahrerin oder der Fahrer des Transporters ist für das Wohlergehen und die Betreuung des Pferdes vom Aufladen bis Ausladen des Tieres verantwortlich. Dieselbe Verantwortung gilt ebenfalls für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges.
  • Wer gewerblich Pferde transportiert, benötigt einen entsprechenden Befähigungsausweis. In der Schweiz gibt es derzeit zwei Anbieter, die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV anerkannte Pferdetransportkurse anbieten: der Schweizerische Viehhändler Verband (SVV) und die Bildungsorganisation ProEqui.

Transport ins Ausland

Wer mit seinen Pferden ins Ausland fährt, muss sich vorab gut informieren, welche Unterlagen und Bewilligungen dafür nötig sind. Die Gewerbsmässigkeit eines Pferdetransports wird im Ausland unterschiedlich definiert. In der Regel wird bereits ein Transport der eigenen Pferde an ein Turnier als gewerbsmässig eingestuft, weil am Turnier Preisgelder und Geschenke gewonnen werden können. Wer Pferde gewerblich ins Ausland transportiert, benötigt einen Befähigungsnachweis. Dazu muss die Fahrerin oder der Fahrer denselben Pferdetransportkurs besuchen wie für gewerbliche Transporte innerhalb der Schweiz. Mit diesem Kursnachweis kann anschliessend beim Veterinärdienst vom Wohnsitzkanton der Befähigungsnachweis angefordert werden.

Für den grenzüberschreitenden Verkehr gelten je nach Gesamtgewicht der Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unterschiedliche Anforderungen bezüglich Fahrtenschreiber. Die EU schreibt für gewerbliche Pferdetransporte im EU-Raum einen Fahrtenschreiber vor. Seit dem 01. Juli 2026 untersteht in der EU zudem jedes Fahrzeug bzw. jede Fahrzeugkombination mit einem Gesamtgewicht von über 2.5 t – unabhängig der Gewerblichkeit – ebenfalls der Fahrtenschreiberpflicht.

Der Vollzug dieser ausländischen Auflagen liegt bei den ausländischen Behörden vor Ort, was eine verlässliche Beurteilung der Sachlage durch Schweizer Behörden verunmöglicht.

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Interesse am Kurs geweckt?

Am Freitag, 25.09.2026 führt das LZ Liebegg einen Pferdetransport durch. Mit dieser fachspezifischen, berufsunabhängigen Ausbildung (FBA) wird der Nachweis erlangt, in der Schweiz gewerbsmässig Pferde zu transportieren. Für Pferdetransporte ins Ausland dient dieser Nachweis als Basis für den Befähigungsnachweis, welcher durch den Veterinärdienst vom Wohnkanton erstellt wird.

Referent: Markus Jenni, Schweizer Viehhändler Verband
--> zur Anmeldung
--> Flyer

Ihre Ansprechperson

Achermann Luisa

Tierhaltung

Luisa Achermann
062 855 86 09 luisa.achermann@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch