Weil Tretschichten aus Teppichschnitzel die schädlichen Ewigkeitschemikalien PFAS (per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) enthalten können, haben sich die wichtigsten Deutschschweizer Vertreterinnen und Vertreter im Reitplatzbau in einer Vereinbarung verpflichtet, solche Systeme nicht mehr zu verbauen. Bereits bestehende Tretschichten können weiterhin genutzt, aber nicht mehr mit neuen Teppichschnitzeln aufgefüllt werden.
Es handelt sich nicht um ein schweizweites Verbot, sondern um eine Verzichtserklärung Teppichschnitzel zu verbauen. Der Neubau eines Reitplatzes mit Teppichschnitzel wird im Kanton Aargau durch das Amt für Umwelt jedoch nicht mehr bewilligt.
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