Die Pflanze Ambrosia artemisiifolia L., aufrechtes Traubenkraut, ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.
In der Schweiz gilt Ambrosia seit 2006 als "besonders gefährliches Unkraut" und ist in der Pflanzengesundheitsverordnung PGesV (SR 916.20) geregelt. Ambrosia ist auf dem gesamten Kantonsgebiet melde- und bekämpfungspflichtig.