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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln

Kurs Fachbewilligung Pflanzenschutz für Personen ohne Fachbewilligung

Per 1. Januar 2026 treten die revidierten bzw. neu erlassenen Verordnungen über die «Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln» in Kraft. Der Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung ist ab 2027 dann nur nach Vorlage einer gültigen Fachbewilligung möglich. Wer noch keine Fachbewilligung besitzt, hat im Winter 2025 die Möglichkeit, einen Kurs zum Erlangen einer Fachbewilligung nach «altem Recht» zu besuchen.

> Kursausschreibung: Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft 2

FB 250613 Fachbewilligung PSM

Alte Fachbewilligung Pflanzenschutz umtauschen

Wer einen Abschluss wie Landwirt*in EFZ, Gemüsergärtner*in EFZ, Obstfachmann/-frau EFZ, Winzer*in EFZ, Meisterdiplom Landwirt, Dipl. Ing. HTL, Bachelor in Agronomie oder Obst-, Wein- oder Gartenbau (und weitere anerkannte Abschlüsse) vorweisen kann, der hat bereits mit dem Abschluss der Ausbildung die Fachbewilligung Pflanzenschutz erhalten. Einige haben keinen separaten Ausweis, da die Fachbewilligung im Ausweis des Ausbildungsabschlusses enthalten ist.

Achtung: folgende Abschlüsse sind nicht anerkannt und haben keine Fachbewilligung Pflanzenschutz erhalten:

  • Allgemeine Bewilligung C zum Verkehr mit Giften gemäss Artikel 21 Giftverordnung (GV) vom 19. September 1983
  • Fachbewilligung für die allgemeine Schädlingsbekämpfung, von BAG
  • Sachkenntnis zur Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
  • Alle Berufliche Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) Landwirtschaft oder Gartenbau nach 1993
  • Kurszertifikat Nebenerwerbskurs für Landwirtinnen und Landwirte, Anlehre mit Augenschein.
  • Bestätigung INSOS
  • Praktiker*in PrA Gärtnerei oder Garten- und Landschaftsbau oder mit IKN (Individuellem Kompetenznachweis).
  • Weintechnologe/-login EFZ
  • Alle ausländischen Abschlüsse (ausser Greenkeeper von DEULA)

Damit die alte Fachbewilligung gegen eine neue digitale FaBe eingetauscht werden kann, muss der aktuelle Ausbildungsabschluss eingereicht werden. Die Einreichung der alten FaBe bzw. Ausbildungsabschluss erfolgt zwischen dem 03.01.2026 und dem 30.06.2025. Dazu füllen Sie das Formular aus und legen eine Kopie Ihres Ausbilgungsabschlusses bei. Unter folgenden Link ist der Umtausch zu beantragen bzw. finden Sie weitere Informationen:

Kontakte

Distel Andreas

Leiter Pflanzenschutzdienst / Feldbau

Andi Distel
062 855 86 84 andreas.distel@ag.ch
Ziltener Rita

Pflanzenschutzdienst und Boden / Düngung

Rita Ziltener
062 855 86 81 rita.ziltener@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch