Per 01. Januar 2026 treten die revidierten bzw. neu erlassenen Verordnungen über die «Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln» in Kraft. Der Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Verwendung ist ab 2027 dann nur nach Vorlage einer gültigen Fachbewilligung möglich. Wer noch keine Fachbewilligung besitzt, hat im Oktober 2025 die Möglichkeit, einen Kurs zum Erlangen einer Fachbewilligung nach «altem Recht» zu besuchen.
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Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
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