Entscheid Bundesrat über neue Fruchtfolgeregelung des Maiswurzelbohrer erst ab Ende Oktober
Für die Planungssicherheit war da die Hoffnung, dass es einen frühzeitigen Entscheid über die Neuregelung der Fruchtfolgeregelung im Mais aufgrund des Maiswurzelbohrers ab 2026 gibt. Es stehen zwei Fruchtfolgevarianten im Raum, nämlich "Kein Mais auf Mais" oder "Maximal 2x Mais in drei Jahren auf derselben Parzelle".
Nun ist klar, dass mit einem Entscheid frühestens Ende Oktober gerechnet werden kann. Natürlich ist dies für die Fruchtfolgeplanung sehr unglücklich. Wenn möglich kann mit einer eventuellen Getreidesaat auf einer betroffenen Parzelle noch zugewartet werden. Ansonsten ist die Ausgangslage klar:
Wir empfehlen deswegen für 2026 auf Basis derselben Ausgangslage zu planen wie in den vorigen Jahren:
Auf dem ganzen Kantonsgebiet ist der Maiswurzelbohrer vorhanden und es darf auf einer Parzelle kein Mais auf Mais auf Mais folgen. Also auf Parzellen auf denen Mais im 2025 steht (oder gestanden ist) darf kein Mais im 2026 angebaut werden.