
Japankäfer

Der Japankäfer verursacht massive Schäden an Kulturpflanzen wie Reben, Mais, Apfelbäume usw. Der aus Japan stammende Blatthornkäfer Popillia japonica besitzt ein breites Spektrum von über 400 Wirtspflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Die Engerlinge schädigen insbesondere Wiesen- und Rasenflächen, wohingegen die adulten Tiere Frassschäden an Blättern, Blüten und Früchten verursachen. Die lokale Verbreitung durch den Flug beträgt je nach Umweltbedingungen 1 bis 20 km pro Jahr.
Verdachtsmeldungen & Fragen zum Japankäfer
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein.
Alle Verdachtsmeldungen oder sonstige Fragen in Zusammenhang mit dem Japankäfer sind an folgende Email-Adresse zu richten:
Massnahmen & Verfügung im Aargau
Am 28. Juli 2025 wurde die Allgemeinverfügung über die Bekämpfung des Japankäfers im Kanton Aargau im Amtsblatt veröffentlicht. 6 Gemeinden im Aargau befinden sind durch Japankäfer-Funde in Gunzgen SO in einer verfügten Pufferzone (Aarburg, Murgenthal, Oftringen, Rothrist, Strengelbach, Vordemwald). Folgende Massnahmen gelten ab sofort in der Pufferzone:
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Das Herausführen von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus allen Teilen der Pufferzone, die nicht landwirtschaftliche Nutzfläche(n) sind, ist bis und mit 30. September 2025 verboten. Davon ausgenommen ist gehäckseltes Material (bis max. 5 cm), das beim Transport insektensicher abgedeckt ist (d.h. Maschenweite max. 5 mm oder möglichst hermetisch geschlossen transportiert). Die Lagerung des Pflanzenmaterials, das aus der Pufferzone stammt, muss ausserhalb der Pufferzone in einer insektensicheren Infrastruktur erfolgen und innerhalb von fünf Arbeitstagen verarbeitet werden.
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Das Herausführen von Pflanzenmaterial aus allen Teilen der Pufferzone, die landwirtschaftliche Nutzfläche(n) sind, ist bis und mit 30. September 2025 verboten. Davon ausgenommen ist getrocknetes (z.B. Heu) oder siliertes Pflanzenmaterial, das von landwirtschaftlicher Nutzfläche stammt. Frisches Pflanzenmaterial, das von landwirtschaftlicher Nutzfläche stammt, darf nur aus der Pufferzone herausgeführt werden, wenn es auf maximal 5 cm fein gehäckselt wurde.
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Das Herausführen und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder in einem Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht (ausser Gewebekulturen), aus der Pufferzone ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 2 erfüllt sind.
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Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Allgemeinverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
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Wer dieser Allgemeinverfügung nicht Folge leistet, wird nach Art. 292 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) mit Busse bestraft.
Welche Aargauer Gemeinden sich aktuell in einer Pufferzone befinden, sind auf der folgenden Grafik abgebildet.

Wie erkennt man den Japankäfer?
Die adulten Japankäfer sind 1 - 1,5 cm (Vergleich Kaffeebohne) lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer. P.japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmernden Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem Hinterteil. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fragen & Antworten
Warum sind die Massnahmen so wichtig?
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat.
Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers am Fundort der jeweiligen Region. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen. Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von einer betroffenen Region weiterverbreitet.
Welches sind die Wirtspflanzen des Japankäfers?
Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
Wie funktionieren die Lockstofffallen?
Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen (sieht aus wie eine grosse PET-Flasche mit Trichter), die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.
Die Lockstoffe sollten nicht berührt werden, da sie bei einer Verunreinigung durch die Fette auf unserer Haut nicht mehr richtig funktionieren. Sie haben aber ansonsten keine Auswirkung auf Menschen und Tiere. Da der Lockstoff sehr spezifisch für den Japankäfer ist, werden ausserdem keine anderen Insekten bedroht.
Was ist die Tilgungs- und Eindämmungsstrategie?
Sobald ein besonders gefährlicher Quarantäneorganismus wie bspw. der Japankäfer zum ersten Mal gefunden wird, tritt als erstes die Tilgungsstrategie in Kraft. Bei der Tilgungsstrategie ist das Ziel, dass der gefundene Quarantäneorganismus sofort ausgerottet wird und sich keine Population in der Schweiz bilden kann. Ist die Tildung eines Schadorganismus nicht oder nicht mehr möglich, so kommt die Eindämmungsstrategie zum Zug. Ziel der Eindämmungsstrategie ist es, die noch nicht-befallenen Gebiete der Schweiz und der EU zu schützen und eine weitere Ausbreitung zu unterbinden.
Was ist ein Befallsherd und eine Pufferzone?
Bei der Bekämpfung des Japankäfers werden zwei verschiedene Strategien angewendet. Südlich der Alpen wird die Eindämmungsstrategie mit einer Befallszone und den Pufferzonen verfolgt. Nördlich der Alpen - also auch im Aargau, wird die Tildungsstrategie mit den einzelnen Befallsherden und ihren Pufferzonen angewendet. Die Bekämpfungsmassnahmen unterscheiden sich zwischen Befallsherd und -zone sowie Pufferzone. Folgende Grafik zeigt, wie der Befallsherd und die Pufferzone bei der Tilgungsstrategie festgelegt werden, wenn ein Japankäfer gefunden wird:

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft BLW