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Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
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Maiswurzelbohrer

3Maiswurzelbohrer H Fragner A10

Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais.

Ausnahme bei der Fruchtfolge beim Maiswurzelbohrer aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit per 13.08.2026

Die anhaltende Trockenheit in weiten Teilen der Schweiz, insbesondere auch in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Luzern und Schaffhausen, hat grosse Auswirkungen auf den Mais und auf das Grünland. Aufgrund der schlecht entwickelten Maisbestände mussten zahlreiche Flächen bereits vorzeitig siliert oder umgebrochen werden. Viele weitere Maisbestände werden noch im August siliert. Dadurch hat sich die Futterversorgung auf vielen Landwirtschaftsbetrieben deutlich verschärft.

Die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Luzern und Solothurn haben die Situation gemeinsam und in Absprache mit weiteren Kantonen beurteilt. Aufgrund der ausserordentlichen Witterungssituation und der frühzeitigen Entfernung zahlreicher Maisbestände wird unabhängig von den Fangzahlen des Maiswurzelbohrers im 2026, eine Fruchtfolgeeinschränkung im Zusammenhang mit dem Maiswurzelbohrer ausgesetzt.

Diese Massnahme stellt eine zusätzliche Unterstützung für die betroffenen Betriebe dar und gibt ihnen die notwendige Flexibilität bei der Anbauplanung. Dadurch erhalten die Betriebe die Möglichkeit, nach der vorzeitigen Maisernte noch eine geeignete Zwischenfutterkultur anzubauen und unter günstigen Bedingungen bereits im laufenden Jahr zusätzliches Futter zu gewinnen.

 

Was gilt konkret?

Auf einer Maisparzelle darf im Jahr 2027 erneut Mais angebaut werden, wenn:

  • auf der Parzelle im Jahr 2026 Mais angebaut wurde und
  • die Vorgaben der gewählten Fruchtfolgenvariante «Anbaupause» oder «Flächenanteile Kulturen» eingehalten werden.

 

Damit kann insbesondere im Jahr 2027 auch auf Parzellen Mais angebaut werden, auf denen bereits im 2026 Mais angebaut wurde.

 

Die Regelung trägt der ausserordentlichen Situation dieses Jahres Rechnung. Gleichzeitig wird durch die frühzeitige Entfernung der Maisbestände die Entwicklung und Vermehrung des Maiswurzelbohrers auf den betroffenen Flächen eingeschränkt.

Die kantonalen Pflanzenschutzdienste werden die Situation und insbesondere die Entwicklung des Maiswurzelbohrers weiterhin überwachen.

Bei Fragen zur konkreten Situation auf Ihrem Betrieb wenden Sie sich bitte an den zuständigen kantonalen Pflanzenschutzdienst.

Stand: 13.08.2026

 


 

Stand: 01.01.2026

Wie in der Vorinformation des Newsletters vom 10. September angekündigt, hat der Bundesrat Ende Oktober über das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2025 entschieden, welches ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird. Mit diesem Schreiben wird über das weitere Vorgehen zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers im Jahr 2026  informiert. Die neue Regelung stand in der Vernehmlassung so nicht zur Auswahl und wir bedauern die nun geltenden Vorschriften, welche eine vorzeitige und langfristige Planung des Maisanbaus weiterhin verunmöglichen.

Gemäss der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturen gilt ab dem 1. Januar 2026:

Der Anbau von Mais auf Mais ist nur erlaubt, wenn der erste Mais auf eine Wiese (Kunst-, Natur- oder extensive Wiese) folgt und die Anzahl von 250 Käfern pro Falle nicht überschritten wird. Das Fallennetz wird weiterhin von der Pflanzenschutzfachstelle betreut.

Auf dieser Vorgabe haben wir entschieden: 
Alle Landwirtinnen und Landwirte, welche im Jahr 2026 Mais auf einer Parzelle anbauen wollen, auf welcher bereits 2025 Mais stand, müssen im Jahr 2024 eine Wiese als Vorkultur gehabt haben. Die Wiese kann dabei als Hauptkultur (2024 Wiese – 2025 Mais – 2026 Mais) oder als Zwischenfutter nach früh geernteten Hauptkulturen angelegt worden sein (2024 z.B. Getreide, anschliessend Zwischenfutter – 2025 Mais - 2026 Mais).

Zudem muss die Parzelle in einer Region liegen, in der die Anzahl von 250 Maiswurzelbohrer pro Falle nicht überschritten wurde. Da in diesem Jahr im ganzen Kanton keine Käfer gezählt wurden, ist ein Anbau von Mais im 2026 gemäss oben beschriebenen Voraussetzungen möglich. Da das Auftreten von Maiswurzelbohrer sehr schwankend ist, muss die Situation durch den kantonalen Pflanzenschutzdienst jedes Jahr aufs Neue beurteilt werden. Somit wird es weiterhin ein jährliches Schreiben geben, 
in welchem wir über die Fallenfänge und den Entscheid zum Anbau von Mais nach Mais informieren werden. 

Bei Fragen können Sie sich bei der Pflanzenschutzfachstelle melden. 
Besten Dank für Ihr Verständnis.

Kontakt

Distel Andreas

Leiter Pflanzenschutzdienst / Feldbau

Andi Distel
062 855 86 84 andreas.distel@ag.ch
Ziltener Rita

Pflanzenschutzdienst und Boden / Düngung

Rita Ziltener
062 855 86 81 rita.ziltener@ag.ch
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Liebegg 1
5722 Gränichen, CH
062 855 86 55
info@liebegg.ch