Die Zulassungsstelle des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann Pflanzenschutzmittel für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme für die abzuwehrende Gefahr (Schaderreger) als notwendig erweist, damit die Pflanzengesundheit gewährleistet werden kann.
Auf der folgenden Informationsseite finden Sie alle gültigen Notfallzulassungen zur aktuellen Saison: