Die Zulassungsstelle des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) kann Pflanzenschutzmittel für eine begrenzte und kontrollierte Verwendung zulassen, sofern sich eine solche Massnahme für die abzuwehrenden Gefahr (Schaderreger) für die Pflanzengesundheit als notwendig erweist.
Auf der folgenden Informationsseite finden Sie alle gültigen Notfallzulassungen zur aktuellen Saison: