
Bestellung PSM im Feldbau 2021
Der Liebegger Pflanzenschutzdienst ist wiederum Mitautor bei der bekannten Broschüre "Pflanzenschutzmittel im Feldbau". Dank Unterstützung des Bauernverbands Aargau ist es für alle Aargauer BetriebsleiterInnen möglich, ein gratis Exemplar dieser Broschüre zu bestellen. Bei Interesse kann das verlinkte Bestellformular ausgefüllt werden. Pro Betrieb ist ein Exemplar gratis, jedes weitere Heft kostet CHF 6.-

Pflanzenschutzabende 2021 digital
Die Pflanzenschutzabende können im 2021 aus bekannten Gründen nicht wie gewohnt als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Damit die wichtigen Information und Neuerungen trotzdem vermittelt werden können, führen wir zwei digitale Anlässe durch, welche am Dienstag, 23. und am Donnerstag, 25. Februar via MS Teams stattfinden. Es handelt sich inhaltlich um identische Veranstaltungen, welche jeweils um 19.30 Uhr beginnen. Alle Interessierten können sich via Direktlink einloggen. Die Anleitung zur Nutzung von MS Teams finden Sie ebenfalls unter folgendem Link.

Pflanzenschutzmittel mit Aufbrauchfristen
Im 2021 wie auch im 2022 erreichen zahlreiche Pflanzenschutzmittel ihre Aufbrauchfrist. Sie dürfen ab dem jeweiligen Termin nicht mehr verwendet werden. Zudem sind vom BLW anfangs Februar mehrere weitere Mittel in den Anhang 1 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) aufgenommen worden. Da es sich dabei um ein laufendes Verfahren handelt, ist für einzelne Mittel mit einer Fristerstreckung zu rechnen. Schauen Sie die folgende Zusammenstellung an, um Fehlkäufe zu vermeiden und angebrochene Mittel möglichst im 2021 aufzubrauchen.

Maiswurzelbohrer 2020/2021
Für die Maisanbau Saison 2021 gelten im Kanton Aargau in vielen Regionen Anbau-Restriktionen auf Grund des Maiswurzelbohrer-Vorkommens. Alle betroffenen Landwirte wurden informiert, bei Unsicherheit kann die Karte konsultiert werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Thomas Hufschmid (062 855 86 31).

Sonderbewilligungen im Kanton Aargau
Das Antragsformular für sonderbewilligungspflichte Pflanzenschutzmittel-Applikation finden Sie unter folgendem Link. Die Anträge sind vor der Applikation einzureichen und der Entscheid vom Pflanzenschutzdienst abzuwarten.

Überarbeitete Weisung betreffend die Massnahmen zur Reduktion der Risiken bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Die bekannte "Weisung Abdrift" oder "Weisung Abschwemmung" wurde überarbeitet und ergänz. Neu sind darin auch Pufferstreifen entlang von Wohnflächen und öffentlichen Anlagen geregelt.
Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) müssen die in der Zulassung festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten unter anderem Anwendungsvorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Bei der Verwendung von älteren Produkten, deren Etiketten noch nicht angepasst wurden, müssen die Auflagen vor dem Einsatz abgeklärt werden via Pflannzenschutzmittelverzeichnis https://www.psm.admin.ch/de/produkte.
Pflanzenschutz aktuell
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