Sonderbewilligungen im Kanton Aargau
Gemäss ÖLN können in bestimmten Fällen bei erreichter Bekämpfungsschwelle Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erteilt werden.
Bekämpfungsschwellen im Feldbau
Füllen Sie das Online-Antragsformular aus (wichtig: Mail-Adresse korrekt eingeben). Der Pflanzenschutzdienst bearbeitet Ihre Anfrage schnellstmöglich. Sie erhalten Ihre Bewilligung per Mail. Behandlungen dürfen erst nach Erteilung der Bewilligung durchgeführt werden.

Agrarpaket 2023 - was gilt?
Die Neuerungen im ÖLN und den Direktzahlungsprogrammen sind durch das Agrarpaket 2023+ komplex. Wir informieren Sie laufend über den aktuellen Stand.

Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln verhindern
Der Raps ist im Boden, die Getreidesaat steht noch bevor. Die frisch gesäten Kulturpflanzen bedecken den Boden noch lange nicht und der Herbst bringt nun wieder vermehrt Niederschläge. Das Risiko für Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln und deren ungewollte Einträge in Gewässer steigt also wieder. Höchste Zeit, sich nochmals mit den geltenden Abschwemmungsauflagen zu beschäftigen.

Maiswurzelbohrer Allgemeinverfügung
Fürs kommende Jahr 2024 gilt auf dem ganzen Gebiet des Kantons Aargau ein Anbauverbot für Mais, sofern im Vorjahr bereits Mais auf der gleichen Parzelle angebaut wurde. Dies aufgrund der flächendeckenden Maiswurzelbohrer-Fänge.
Die Allgemeinverfügung wird ebenfalls im kantonalen Amtsblatt veröffentlicht.

Gefleckter Schierling
Der Gefleckte Schierling ist eine eher seltene, dem Wiesenkerbel ähnlich aussehende, aber bis zwei Meter grosse Giftpflanze. An seinen dunkelroten bis violettlichen Punkten im unteren Stängelbereich kann er eindeutig erkannt werden. Pflanzen müssen zwingend noch vor der Ernte entfernt werden.

Herbizid-Einsatz im Mais planen
Die zur Verfügung stehende Palette an Mais-Herbiziden hat sich aufgrund der Anpassungen im ÖLN verkleinert. Bewährte Strategien müssen angepasst werden. Die Resistenz-Gefahr sowie die neuen Abschwemmungs-Auflagen müssen beachtet werden.

Pilzkrankheiten im Getreide - was tun?
Durch das aktuell wechselhafte und milde Wetter werden Pilzkrankheiten im Getreide besonders gefördert. Pilzsporen gelangen mit Regenspritzern von den unteren auf die oberen Blattetagen und verursachen dort Infektionen. Was ist zu tun?

Neobiota Ansprechpersonen für den Kanton Aargau
Am 9. Mai führte die Koordinationsstelle Neobiota einen Informationsanlass für Gemeinden durch, dem über 80 Personen beiwohnten. Es wurden die laufenden Neophyten-Massnahmen auf Kantonsflächen vorgestellt und die Tätigkeitsbereiche der neuen Neobiota-Ansprechpersonen erklärt. Zusätzlich zeigten 6 Gemeinden auf, wie die Neophytenbekämpfung vor Ort organisiert ist, resp. welche Konzepte dazu vorhanden sind.

Einjähriges Berufkraut - jetzt bekämpfen
Getreu dem Motto "Wehret den Anfängen" ist es jetzt höchste Zeit, das einjährige Berufkraut erfolgreich und nachhaltig zu bekämpfen. Die Bedingungen sind zur Zeit ideal, die Böden sind feucht, die ganzen Pflanzen können mit deutlich weniger Aufwand gejätet werden, als wenn die Böden wieder trocken sind.

Erdmandelgras - ein invasiver Neophyt im Acker
Bevor mit der Saat von Mais gestartet wird, ist der Zeitpunkt ideal, um sich mit dem Thema Erdmandelgras zu befassen. Sobald die Bodentemperaturen auf ca. 10 °C ansteigen, beginnt das Erdmandelgras zu keimen. Bekämpfungsmassnahmen müssen frühzeitig geplant und langfristig umgesetzt werden.

Jetzt Pflanzenschutzmittel im Feldbau bestellen
Die aktuelle Auflage der Broschüre "Pflanzenschutzmittel im Feldbau" ist wieder verfügbar. Wie gewohnt können wir dank freundlicher Unterstützung des BVA allen Aargauer Landwirtschaftsbetrieben eine Ausgabe gratis zur Verfügung stellen.
In diesem Jahr gab es insbesondere im Bereich der Herbizide im Mais grosse Veränderungen auf Grund der zahlreichen im ÖLN nicht mehr zugelassenen Wirkstoffe. Nebst neuen Herbizidstrategien im Mais werden auch die neu geltenden Regeln in den Bereichen Abdrift und Abschwemmung detailliert beschrieben. Ebenso gibt es Extraseiten zu Additiven/Zusatzstoffen und zur Driftreduktion mit Injektordüsen.
Lassen Sie sich diese wertvollen Informationen nicht entgehen und bestellen Sie die Broschüre via Online-Formular. Anmerkung: Auf Seite 25 (Insektizide im Raps) haben sich zwei kleine Fehler eingeschlichen. Die korrigierte Version dieser Seite finden Sie hier.

Insektizidstrategie gegen Rapsschädlinge
Zur wirkungsvollen Bekämpfung der Rapsschädlinge und zur Verhinderung einer Resistenzbildung ist ein sorgfältiger Einsatz der zur Verfügung stehenden Wirkstoffe mit gezieltem Wirkstoffwechsel notwendig. Vorbeugende Massnahmen wie eine vielseitige Fruchtfolge und die Schädlingsüberwachung mittels Gelbfallen sind nebst korrekter Dosierung und Applikation der Pflanzenschutzmittel die zentralen Punkte.

Attracap nicht mehr sonderbewilligungspflichtig
Ab 2023 braucht es keine Sonderbewilligung mehr für den Einsatz von Attracap (Mittel gegen Drahtwürmer).
Gemäss Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) gehört Attracap nicht zur Liste im Teil A des Anhang 1. Im Produktionssystembeitrag "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau" (ehemals Extenso) ist der Einsatz von Attracap zugelassen (weil nicht im Teil A, Anhang 1, PSMV). Die KIP-Richtlinien wurden entsprechend angepasst.

Pflanzenschutzabende 2023
Die traditionellen Pflanzenschutzabende stiessen auf reges Interesse.
Themen waren die aktuellen Änderungen in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (u.a. Sonderbewilligungspflicht für Wirkstoffe mit erhöhtem Risikopotenzial), die Umsetzung von neuen Auflagen zu Abdrift und Abschwemmung sowie deren Kontrolle, Neues bezüglich Bekämpfung von Neobiota, der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und Resistenzen bzw. Resistenzbildung beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Sie finden hier die Präsentation zum Nachlesen und weitere Informationen zum Verordnungspaket. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

Pflanzenschutzmittel mit Aufbrauchfristen
Jährlich gibt es Änderungen bezüglich Aufbrauchfristen einzelner Pflanzenschutzmittel. Unter folgendem Link findet man eine Übersicht über alle Produkte/Wirkstoffe, die aktuell mit einer Aufbrauchfrist versehen sind oder deren Aufbrauchfrist vor Kurzem verstrichen ist und ein Einsatz somit nicht mehr zulässig ist. Nicht mehr bewilligte Pflanzenschutzmittel können bei den Verkaufstellen zurückgegeben werden.