
Gewässer
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel darauf geachtet werden, dass die Gewässer nicht belastet werden.
Pflanzenschutz / Waschplatz / REB / Fachbewilligung / GÜ / NAP
Antragsformular für Sonderbewilligungen
Bekämpfungsschwellen im Feldbau
Merkblatt Pflanzenschutzanwendungen Leitfaden 2022
Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
obligatorische Warnhinweise für PSM Lager
obligatorischer Notfallplan für PSM Lager
Befüllen und Reinigen der Spritze - wie mache ich das richtig?
Merkblatt Spülwassertank für Pflanzenschutzspritzen
Gewässerschutz in der Landwirtschaft – ist mein Betrieb fit für die Kontrolle?
Plattform Pflanzenschutzmittel und Gewässer
Schulungsunterlagen Umgang mit PSM auf dem Betrieb
Für die Ausrüstung von vorhandenen und neu angeschafften Feld- und Gebläsespritzen mit einem Spülsystem mit separatem Spülwasserkreislauf (kontinuierliche Innenreinigung) wird ein Beitrag ausgerichtet. Er beträgt 50 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal Fr. 2'000.–.
Die Anschaffung von Neugeräten mit präziser Applikationstechnik zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln wird mit dem Beitrag für den Einsatz von präziser Applikationstechnik unterstützt.
Gesuchsformulare für einmalige Beiträge zur Spritzeninnenreinigung oder für den Einsatz präziser Applikationstechnik.
Merkblatt Spülsysteme mit separatem Spülkreislauf zur Innenreinigung von Feld- und Gebläsespritzen
Der Bundesrat hat am 6. September 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verabschiedet. Die Risiken sollen halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Mit dem Aktionsplan setzt der Bundesrat klare Ziele. Damit diese erreicht werden, sollen bestehende Massnahmen ausgebaut sowie neue eingeführt werden. Der Aktionsplan erlaubt der Schweizer Landwirtschaft, sich mit der Produktion nachhaltiger Nahrungsmittel zu positionieren.
Alle Informationen rund um den Aktionsplan sowie aktuelle Beiträge und Unterlagen aus Tagungen, Workshops oder Inforveranstaltungen findet man auf der eigens dafür erstellten Webseite.
Jeder landwirtschaftliche Betrieb muss Zugang zu einem konformen Waschplatz mit zugelassenem Sammelbehälter haben. Dies betrifft insbesondere Betriebe ohne Zugang zu einer intakten Güllegrube oder entsprechend zugelassener Auffanggrube für Restbrühmengen von PSM und anfallendem Waschwasser aus der Spritzenreinigung. Alle relevanten Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt.
Zu beachten ist auch die "Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen und zum Umgang mit pflanzenschutzmittelhaltigem Spül- und Reinigungswasser in der Landwirtschaft".
Merkblatt "Reinigen und Befüllen der Spritze"
Interkantonale Empfehlung zu Befüll- und Waschplätzen
Merblatt "Befüll- und Waschplätze für Spritzgeräte - worauf ist zu achten?"
Der nachfolgende Link führt zur online Datensammlung verschiedener Behandlungssysteme.
Online Datensammlung Behandlungssysteme
Wer beruflich und gewerblich bestimmte Chemikalien einsetzen will, benötigt dafür eine Fachbewilligung. Je nach Ausbildungsart und Ausbildungsjahr gibt es verschiedene Varianten, die im Dokument "Fachbewilligung" erläutert sind.
Die Gezielte Überprüfung (GÜ) ist ein Programm zur Überprüfung der in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel (PSM). Ihr Ziel ist die Risiko-Neubeurteilung der PSM auf Basis neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die entsprechende Anpassung der Bewilligungen. Das Programm startete 2010. Neben allgemeinen Informationen und Übersichtslisten zur GÜ sind in den nachfolgenden Dokumenten insbesondere die Zusammenstellungen der neuen Anwendungsbestimmungen zu finden.
Allgemeine Informationen zur Gezielten Überprüfung von PSM (Link BLW)
Der Umgang mit Pflanzenschutzmittel erfordert Sorgfalt - Die neu eingeführten Gefahrensymbole sollen dabei helfen die Sicherheit zu erhöhen. Es gilt: immer die Hinweise auf dem Produkt sowie auf den dazugehörigen Sicherheitsdatenblättern lesen.
Gewässerabstände / Grundwasserschutzzonen / Triazinverbot / Dokumente
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel darauf geachtet werden, dass die Gewässer nicht belastet werden.
Diese Zonen (S1 - S3) wurden ausgeschieden, um die öffentlichen Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen, wie Mikroorganismen, Nitrat ...
Feuerbrand
Der Kanton Aargau verfolgt eine konsequente Strategie bei der Bekämpfung des Feuerbrandes.
Koordinationsstelle Neobiota
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg
Koordinationsstelle Neobiota
Liebegg 1
5722 Gränichen
062 855 86 55
Neobiota ist der Sammelbegriff für Tiere (Neozoen) und Pflanzen (Neophyten), die nach der Entdeckung von Amerika 1492 nach Europa gekommen sind. Einige wenige dieser willentlich oder auch versehentlich vom Menschen angesiedelten Pflanzen und Tiere breiten sich hier ohne ihre natürlichen Feinde und Krankheiten zu Lasten der einheimischen Flora und Fauna stärker und schneller aus als in ihrem ursprünglichen natürlichen Verbreitungsgebiet (= invasive Neobiota).
Prioritäre invasive Neophyten
Hier sehen Sie die acht prioritären invasiven Pflanzenarten im Kanton Aargau. Für diese Arten wurden Bekämpfungs-Ziele definiert. Nicht jede prioritäre Art richtet überall Schaden an. Je Art können daher unterschiedliche Ziele pro Gebiet definiert sein.
Neobiota - Was tun?
Die kostengünstigste Massnahme gegen invasive Neophyten ist die Prävention. Es ist wichtig, zu verhindern, dass zusätzlich neue Standorte mit invasiven Neophyten entstehen. Voraussetzung dafür ist, dass die problematischen Pflanzen in der Bevölkerung bekannt sind. Auf dieser Seite hat die Koordinationsstelle Neobiota Aargau die wichtigsten Informationen für Gartenbesitzer und Interessierte zusammengestellt.
Die schnelle und starke Ausbreitung der invasiven Neobiota verursacht in ihrem neuen Lebensraum folgende Probleme:
Verdrängung von Arten, die natürlicherweise in diesem Lebensraum vorkommen (z. B. Goldrute)
Übertragung von Krankheiten, die nur bei einheimischen Arten ausbrechen, da die Neobiota evolutionsbedingt gegen diese Erreger eine Immunität entwickeln konnten (z. B. Signalkrebs)
Gesundheitsprobleme beim Menschen wie Allergien (z. B. Ambrosia) und Krankheiten, die durch Neobiota als Vektor übertragen werden können
Schäden an Bauten und Infrastruktur durch invasive Neophyten mit starken Wurzeln (z. B. Japanknöterich)
Invasive Pflanzen & Schädlinge
Der Asiatische Laubholzbockkäfer ist ein besonders gefährlicher und damit meldepflichtiger Schadorganismus.
Die Edelkastaniengallwespe gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling der Kastanienbäume.
Die Kirschessigfliege verursacht grosse Schäden an Früchten und breitet sich sehr rasch aus.
Der westliche Maiswurzelbohrer gilt als der wirtschaftlich gefährlichste Schädling für den Mais.
Ambrosia ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die bei vielen Menschen Allergien auslösen kann.
Das Erdmandelgras ist ein extrem lästiges Ungras, welches sich v.a. in landwirtschafltichen Flächen ausgebreitet hat.
Wildschäden
Wildschäden stellen eine zunehmende Problematik in der Landwirtschaft dar, seien es Wildschweine, Krähen oder Biber um nur ein paar zu nennen. Die ganze Thematik liegt in der Verantwortlichkeit der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei. Der oberste Link für direkt zu deren Homepage.
Link zu Wildschäden der Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei