
Ambrosia
Die Pflanze Ambrosia artemisiifolia L., aufrechtes Traubenkraut, ist eine eingeschleppte, bekämpfungspflichtige Pflanze, die durch ihren Pollen bei vielen Menschen Allergien auslösen kann. Sie tritt im Kanton Aargau vorab in Hausgärten, entlang von Strassen sowie auf Ruderalflächen auf. Vereinzelt wurde sie auch bereits in Landwirtschaftskulturen gefunden.
Die Schweiz deklarierte im Jahr 2006 in der Verordnung über den Pflanzenschutz Ambrosia als "besonders gefährliches Unkraut". Seit dem besteht gegenüber Ambrosia eine Melde- und Bekämpfungspflicht.
Ambrosia Fundorte Kt. AG (Agis Viewer)
Ambrosia Strategie Kanton Aargau
Zwischenbericht über die Bekämpfung der Ambrosia im Kanton Aargau 2006-2019
Meldestellen im Aargau
In jeder Gemeinde gibt es mindestens eine Ambrosiaverantwortliche Person, die als erste Anlaufstelle bei Verdacht und bei Fragen kontaktiert werden kann.
Formulare und Vorlagen für Gemeinden
Ausgefüllte Formulare laufend, resp. bis spätestens 30. September zurücksenden an:
Landwirtschaftliches Zentrum Liebegg, Pflanzenschutzdienst, Ambrosia, Liebegg 1, 5722 Gränichen oder lisa.burger@ag.ch
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